Meine Ernährungsberatung ist ASCA- und EMR anerkannt. Es ist jedoch unabdingbar, im voraus eine Kostengutsprache abzuklären.
Auch wenn eine Krankenkasse mit ASCA- und EMR zusammenarbeitet, kann es sein, dass nur einzelne Leistungen übernommen werden.
Folgende Krankenkassen übernehmen (Teil-)kosten der Ernährungsberatung (Methode 68)